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Allgemeine Nutzungsbestimmungen für SIDIZ – der Werbeanzeigen-Erstellungs-Software von Natura Vitalis® GmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbestimmungen gelten für alle Nutzungsverträge über den Zugang zur KI-basierten Software „SIDIZ“ von Natura Vitalis® GmbH und deren Nutzung, die zwischen

Natura Vitalis® GmbH, Adlerstraße 29, D-45307 Essen (im folgenden „Natura Vitalis®“)

und

ihren Vertragspartnern, die gewerblich tätig und keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind (im folgenden „Nutzer“),

geschlossen werden.

(2) „Nutzer“ im Sinne der vorliegenden und nachstehenden Bestimmungen können dabei ausschließlich nur „registrierte Teampartner“ im Gesundheitsnetzwerk von Natura Vitalis® sein.

Insoweit wird hierzu auf die aktuellen „Allgemeinen Teampartnerbedingungen der Fa. Natura Vitalis® GmbH“ verwiesen, die den registrierten Teampartnern bereits bekannt und u.a. im Internet auf der Website www.naturavitalis.de/partner_terms abrufbar sind. Diese Allgemeinen Teampartnerbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung sind damit Grundlage und Voraussetzung und somit wesentlicher Bestandteil der nachstehenden Nutzungsbedingungen.

(3) „Registrierte Nutzer“ sind registrierte Teampartner von Natura Vitalis®, die einen entsprechenden Nutzungsvertrag mit Natura Vitalis® gem. den nachstehenden Bedingungen abgeschlossen haben.

(4) „Nutzungsbedingungen“ in Sinne der nachstehenden Bestimmungen sind die vorliegenden „Allgemeinen Nutzungsbestimmungen für SIDIZ“.

§ 2 Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Nutzungsvertrages

(1) Natura Vitalis® stellt die auf KI-Technologie basierende Software „SIDIZ“ zur Verfügung, die es Teampartnern von Natura Vitalis® ermöglicht, unter Nutzung von SIDIZ vereinfacht und optimiert Werbeanzeigen zur Gewinnung neuer Teampartner für das Gesundheitsnetzwerk von Natura Vitalis® auf deren jeweiligen gewerblich genutzten Meta-/Facebock-Account zu generieren, zu verwalten und zu verwenden. Die Software SIDIZ hat insoweit den ausschließlichen Zweck, Teampartner als deren Nutzer dabei zu unterstützen, ihre Werbeanzeigen als selbständige Teampartner auf ihren jeweiligen gewerblichen Meta-/Facebook-Account einfach und schnell sowie auch ansprechend und professionell zu generieren, zu gestalten und zu verwalten [Vertragsgegenstand].

(2) Der jeweilige Nutzer erwirbt erst durch Abschluss eines entsprechenden Nutzungsvertrages mit Natura Vitalis® das Recht, den Zugang zu dieser Software SIDIZ zu erhalten und diese entsprechend den nachstehenden Nutzungsbedingungen zu nutzen. Dazu hat er über seinen eigenen und bestehenden Teampartner-Account bei Natura Vitalis® auf elektronischem Wege durch Anklicken des dafür vorgesehenen „Bestellbutton“ einen entsprechenden Nutzungsantrag gegenüber Natura Vitalis® zu stellen [Nutzungsantrag].

(3) Die Annahme dieses Nutzungsantrags des Nutzers durch Natura Vitalis® erfolgt ebenso auf elektronischen Weg gegenüber dem Nutzer und einer damit verbundenen Freischaltung des Nutzers zur Nutzung der SIDIZ-Software über seinen bestehenden Teampartner-Account.

(4) Ferner können Teampartner mit Beginn ihrer Teampartnertätigkeit im Gesundheitsnetzwerk von Natura Vitalis® im Rahmen ihrer Erstanmeldung und Registrierung - und einer damit verbundenen Bestellung eines besonderen Startersets – welches ein Zugangs- und Nutzungsrecht der Software SIDIZ enthält - erwerben. In diesem Fall wird mit der Bestätigung und Annahme des Teampartnerantrags und der damit verbundenen Bestellung des Teampartners über ein entsprechendes Starterset, in dem der Zugang und die künftige Nutzung der Software SIDIZ mit einhalten ist, durch Natura Vitalis® dem Teampartner damit sogleich ein entsprechendes Zugangs- und Nutzungsrecht an dieser Software eingeräumt.

(5) Der registrierte Nutzer erwirbt durch den Nutzungsvertrag über die Software SIDIZ und den dadurch künftig von ihm generierten Inhalten ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht berechtigt den Nutzer zum Herunterladen der Inhalte auf sein Endgerät sowie dazu, die Inhalte zur Verwendung seiner Werbeanzeigen für seine jeweiligen eigenen gewerblich genutzten Meta-/Facebook-Accounts zu verwenden.
Das dem Nutzer eingeräumte Nutzungsrecht ist dabei zeitlich auf die mit Natura Vitalis® bei der Bestellung jeweils vereinbarten Nutzungsdauer und vom Umfang her auf 500 „Werbeanfragen des Nutzers“ pro Monat für von SIDIZ „zu generierende Werbevorschläge“ (s.u. § 3 der Nutzungsbestimmungen) beschränkt.
Das Nutzungsrecht ist zudem mit dem Fortbestehen der Teampartnerschaft des Nutzers bei Natura Vitalis® gekoppelt (Akzessorietät); es erlischt automatisch mit Beendigung der Tätigkeit des Nutzers als Teampartner von Natura Vitalis®.

(6) Dem Nutzer ist es nicht gestattet, die Software SIDIZ zu anderen als den in § 2 Abs. 1 dieser Nutzungsbedingungen aufgeführten Zwecken oder in anderen Medien als auf seinen gewerblichen Meta-/Facebook-Account zu nutzen. Es ist ihm ferner untersagt, die Inhalte der durch die Nutzung von SIDIZ generierten Inhalte für andere Teampartner oder sonstige Dritte zu erstellen oder an diese zum Zwecke der Verwendung weiterzugeben.

§ 3 Anwendung und Benutzung der Software SIDIZ, Umfang, Kosten und Dauer

(1) Die Anwendungs- und Benutzungsmöglichkeiten der Software SIDIZ zur Generierung von KI-basierten Werbetexten und -inhalte sind von Natura Vitalis® in der über den Teampartneraccount des Nutzers freigeschalteten Software SIDIZ im Einzelnen erklärt. Insoweit wird auf die dort beschriebenen und aufgezeigten Anwendungshinweise verwiesen.

(2) Zur Optimierung der Nutzung und Anwendung der Software SIDZ durch den Nutzer wird Natura Vitalis® darüber hinaus ergänzend und laufend online entsprechende und verschiedene Informationsveranstaltungen durchführen, an denen der registrierte Nutzer jeweils kostenlos teilnehmen kann.

(3) Jede vom registrierten Nutzer über die Software SIDIZ erfolgte und veranlasste Anfrage für einen von der Software SIDIZ für ihn zu generierenden Werbevorschlag, stellt eine einzelne „Werbeanfrage“ des Nutzers dar. Die Anzahl dieser „Werbeanfragen“ ist für jeden registrierten Nutzer auf 500 solcher Anfragen pro Monat begrenzt.

(4) Für die Einräumung des Nutzungsrechts des registrierten Nutzers an der Software SIDIZ hat der Nutzer ein monatliches Entgelt an Natura Vitalis® zu leisten, das jeweils mit Beginn des Vertragsabschlusses (Vertragsbeginn) monatlich im Voraus zahlbar und fällig wird (Nutzungsvergütung).
Die Höhe dieser vom Nutzer zu zahlenden Nutzungsvergütung richtet sich dabei nach der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Nutzungsvertrages aufgeführten und vereinbarten Nutzungsvergütung. Natura Vitalis® ist allerdings berechtigt, diese mtl. Vergütungshöhe künftig abzuändern und anzupassen. Eine entsprechende Anpassung und/oder Abänderung der Vergütungsregelung durch Natura Vitalis® ist in diesem Fall jedoch für den Nutzer nur dann verbindlich, wenn Natura Vitalis® dieses dem jeweiligen registrierten Nutzer mindestens 3 Monate vorher auf elektronischen Wege mitgeteilt und angekündigt hat.

(5) Eine laufende monatliche Nutzungsvergütungspflicht des Nutzers gilt allerdings nicht für diejenigen registrierten Nutzer, die im Rahmen des Beginns ihrer Teampartnertätigkeit bei Natura Vitalis® ein Starterset erworben haben, in dem ihnen sogleich ein entsprechendes Zugangs- und Nutzungsrecht zu der Software SIDIZ mit eingeräumt worden ist (s.o. § 2 Abs. 4 der Nutzungsbedingungen).
In diesem Fall ist mit der Bezahlung eines solchen - mit dem darin bereits mit enthaltenen Nutzungsrecht an der Software SIDIZ - Startersets an Natura Vitalis® keine weitere zusätzliche lfd. Vergütung zu leisten und die künftige Nutzung der Software SIDIZ für diesen Nutzer insoweit kostenlos, solange Natura Vitalis® die Nutzung dieser Software SIDIZ anbietet (vgl. dazu § 3 Abs. 9 der Nutzungsbedingungen).

(6) Die Dauer des Nutzungsvertrages zwischen Natura Vitalis® und dem jeweiligen registrierten Nutzer über die Nutzung des Software SIDIZ ist unbefristet und von dem Bestehen der Teampartnerschaft des Nutzers abhängig (s.o., § 2 Abs. 5 der Nutzungsbedingungen).

(7) Bei Nutzungsverträgen, für die der Nutzer eine monatliche Nutzungsvergütung zu zahlen hat, stehen allerdings sowohl dem Nutzer als auch Natura Vitalis® jederzeit ein ordentliches Kündigungsrecht zum Ende eines Monats zu, das allerdings unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen auszuüben ist (ordentliches Kündigungsrecht).

(8) Das Recht, Nutzungsverträge aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt den Parteien uneingeschränkt vorbehalten.

(9) Die Parteien sind sich ferner darüber einig, dass die Funktion einer auf KI-basierenden Software nur dann möglich und erfolgreich sein kann, wenn diese kontinuierlich durch den Zugriff auf veröffentlichte wissenschaftliche und/oder technische Daten sowie durch sonstige veröffentliche Geschehnissen oder Daten verbessert und fortentwickelt werden kann. Sollte jedoch aus Gründen, die nicht in der Einflusssphäre von Natura Vitalis® liegen oder in sonstiger Weise nicht von Natura Vitalis® zu vertreten sind (bspw. gesetzliche Einschränkungen oder Verbote über die Verwendung von KI-basierter Software) die Anwendung und die Nutzung einer KI-basierten Software eingeschränkt werden, ist Natura Vitalis® in diesem Fall berechtigt, die Nutzung dieser Software SIDIZ einzuschränken oder gänzlich zu beenden. In diesem Fall ist Natura Vitalis® berechtigt, bestehende Nutzungsverträge mit registrierten Nutzern einseitig und unter Ausschluss jeglicher daraus herzuleitender Schadenersatzansprüche oder sonstiger finanzieller Ansprüche der jeweiligen davon betroffenen Nutzer zu beenden.

(10) Kündigungen haben entweder schriftlich, per Fax oder auf elektronischen Wege gegenüber dem jeweiligen Kündigungsadressaten zu erfolgen.

§ 4 Keinerlei Gewähr und Haftung von Natura Vitalis® für die von SIDIZ generierten Texte und Bilder, sonstige Haftungsausschlüsse

(1) Die Parteien sind sich darüber einig, dass nicht alles, was die KI-basierende Software SIDIZ verfasst, sogleich direkt ohne jedwede vorherige Kontrolle und Überprüfung genutzt werden kann und darf. Auch wenn diese Software beeindruckend und effizient Texte oder gar Bilder auf die vom Nutzer jeweils eingegebenen Aufforderungen und Anfragen erstellen kann, stellt die Software SIDIZ letztendlich nur ein reines auf KI-Technik basierendes Computerprogramm dar und kann deshalb menschliches Verständnis, den Kontext oder moralische sowie auch juristische Regeln und Werte nicht vollständig replizieren oder erfassen. Es kann daher seitens Natura Vitalis® nicht ausgeschlossen werden, dass die von der Software SIDIZ für den Nutzer jeweils generierten Inhalte Fehler aufweisen, Informationen fehlinterpretieren oder auf veraltete oder ungültige Daten zurückgreifen. Auch kann es seitens Natura Vitalis® nicht ausgeschlossen werden, dass bei den von der Software SIDIZ generierten Texten oder Bildern versehentlich geschützte Rechte Dritter (bspw. Marken- und/oder Urheberrechte) verletzt werden. Aus diesem Grund ist und bleibt es die Pflicht des Nutzers, die von der Software SIDIZ infolge seiner jeweiligen Werbeanfragen für ihn generierten Inhalte und Vorschläge jeweils sorgfältig und kritisch sowie auch im Hinblick auf ihre jeweilige rechtliche Zulässigkeit in eigener Verantwortung zu überprüfen, bevor der Nutzer die von SIDIZ für ihn generierten Vorschläge letztendlich tatsächlich verwendet und/oder in Gebrauch nimmt. Das rechtliche Risiko für die Verwendung der von der Software SIDIZ generierten Vorschläge und den darin aufgeführten Inhalte ist und bleibt daher allein bei dem jeweiliger Nutzer und Verwender. Natura Vitalis® trägt insoweit für die Zulässigkeit der Verwendung dieser von der Software SIDIZ generierten Vorschläge an den Nutzer ihm gegenüber keinerlei Gewähr oder Haftung.

(2) Eine Haftung von Natura Vitalis® gegenüber dem Nutzer ist ferner auch bei einer etwaigen Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen, soweit es sich hierbei um leicht fahrlässige Verstöße handelt.

(3) Die vorstehenden Regelungen über Haftungsausschlüsse von Natura Vitalis® gelten nicht für die Fälle, in denen Natura Vitalis® wider Erwarten Arglist oder grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Fall von Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Nutzers, soweit dies Natura Vitalis® jeweils zurechenbar ist.

§ 5 Datenschutz

(1) Im Hinblick auf den von Natura Vitalis® zu gewährleistenden Datenschutz wird zunächst auf die Regelungen in § 21 der Allgemeinen Teampartnerbedingungen von Natura Vitalis® verwiesen, die insofern gem. § 1 dieser Nutzungsbedingungen auch für registrierte Nutzer entsprechend gelten.

(2) Ergänzend dazu weist Natura Vitalis® auf folgendes hin:

Soweit ein Nutzer gem. § 3 Abs. 3 dieser Nutzungsbedingungen eine „Werbeanfrage“ durch Nutzung der Software SIDIZ veranlasst, werden lediglich nur seine bei der Aktivierung seiner Anfrage zum Zwecke deren Zuordnung und etwaigen Abrechnung ihm gegenüber benötigten personenbezogen Daten gemäß den entsprechenden Regelungen in § 21 der Allgemeinen Teampartnerbedingungen von Natura Vitalis® gespeichert, wozu sich Natura Vitalis® dazu der Hilfe eines Dienstanbieters bedient.
Diese personenbezogenen Daten werden aber bei der sich dabei anschließenden weiteren Bearbeitung des eigentlichen Inhalts der jeweiligen Werbeanfrage zum Zwecke der Generierung eines Werbevorschlags weder von Natura Vitalis® noch von dem eingeschalteten Dienstanbieter an öffentliche Datenbanken oder sonstige Dritte weitergeleitet, sondern lediglich nur die eigentlichen anonymen Inhalte der jeweiligen Anfrage des Nutzers selbst. Dabei wird dieser Inhalt der jeweiligen Werbeanfrage mit einem anonymen und geheimen Code versehen, der ausschließlich nur intern von Natura Vitalis® bzw. von dem dazu eingeschalteten Dienstanbieter dem jeweiligen Nutzer zugeordnet werden kann.
Denn die auf KI-basierende Software SIDIZ kann nur dann erfolgreich funktionieren und die Werbeanfragen bearbeiten, wenn diese vom Nutzer eingegebenen inhaltlichen Daten seiner jeweiligen Werbeanfrage kontinuierlich durch den Zugriff und der Interaktion von SIDIZ mit öffentlich im Internet verfügbaren Datenquellen sowie durch sonstigen dort veröffentlichte Geschehnisse oder Daten sich austauschen, speichern, verbessern und fortentwickeln kann, um umfassend und erfolgreich auf einen jeweiligen und speziellen Anfragevorgang reagieren und eine entsprechenden Werbevorschlag generieren zu können [Funktion und Zweck einer KI-basierenden Software].
Erst nachdem die Software SIDIZ auf eine Werbeanfrage eines Nutzers einen entsprechenden Werbetext generiert hat, wird dieser generierte und anonyme Werbevorschlag durch die Software SIDIZ sodann intern seitens Natura Vitalis® und dessen Dienstanbieter dem jeweiligen Nutzer wieder zugeordnet.
Da die Inhalte einer Werbeanfrage eines Nutzers bei deren Verarbeitung anonym und damit nicht personenbezogenen gegenüber Dritte sind, sind sich die Parteien darüber einig, dass die anonyme Weitergabe, Speicherung und Verarbeitung dieser anonymen Daten durch Natura Vitalis® und dessen Dienstanbieter ohne Zustimmung des Nutzers erfolgen darf und für die künftige Funktion der Software SIDIZ diese anonymen Daten weiter gespeichert bleiben und genutzt werden dürfen.
Zum Schutz seiner eigenen personenbezogenen Daten ist der Nutzer daher gehalten und verpflichtet, bei jeder Nutzung der Software SIDIZ in jeder seiner einzelnen Werbeanfragen in deren jeweiligen Inhalten keinerlei personenbezogene Daten von ihm selbst zu verwenden oder darin aufzuführen, die einen Rückschluss auf seine Person zulassen.

§ 6 Sonstiges

1. Neben den vorstehenden Regelungen dieser Nutzungsbedingungen gelten ansonsten die Regelungen der Allgemeinen Teampartnerbedingungen von Natura Vitalis®, soweit die vorstehenden Nutzungsbedingungen keine davon abweichende oder sie ergänzende Regelung beinhaltet.

2. Die Parteien sind sich darüber einig, dass sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen statt der Schriftform auch auf elektronischen Wege erfolgen können, wobei bei elektronisch erfolgten Erklärungen zur deren Wirksamkeit auf die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur einvernehmlich verzichtet wird.

3. Es gilt deutsches Recht.
Falls diese Nutzungsbedingungen in eine andere Sprache übersetzt werden und Widersprüchlichkeiten bei einer Regelung zwischen der deutschen und der übersetzten Version der vorliegenden Nutzungsbedingungen bestehen, gilt stets die deutschsprachige Version als vorrangig.

4. Im Falle der teilweisen oder vollständigen Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Regelung dieser Nutzungsbedingungen sollen nicht die gesamten Nutzungsbedingungen unwirksam sein. Vielmehr soll die unwirksame Regelung durch eine solche Regelung ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle der Unvollständigkeit einer regelungsbedürftigen Bestimmung.

Stand der Allgemeine Nutzungsbestimmungen für SIDIZ: Oktober 2023

Copyright © Sidiz All Rights Reserved
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